Ausgabe Januar 2011

Ein Service der Kanzlei Schotthöfer&Steiner

Von Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt, München

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

1. BGH: Foto von Marlene Dietrich als Marke eintragbar

  • Portraitfoto als Marke eintragungsfähig

2. BGH: Keine Irreführung durch rote Briefkästen

  • Die Aufstellung der roten Briefkästen in ähnlichem Format wie die der Deutschen Post in unmittelbarer Nähe der gelben Briefkästen ist keine Irreführung

3. BGH: Urheberrechtsschutz auch für Beamte

  • Lärmschutzwand als urheberrechtsfähiges Werk eines Architekten
  • Ist Architekt niedersächsischer Beamter, hat er alle Rechte an seinen Arbeitgeber übertragen
  • Dazu gehört nicht das Recht zur Weiterübertragung an ein anderes Bundesland.

4. OLG Jena: Zusendung von Newsletter als Werbe-E-Mail – voreingestelltes Häkchen unzulässig

  • Kein Einverständnis mit der Zusendung unverlangter eMail–Werbung, wenn der Haken als Zeichen der Zustimmung bereits voreingestellt ist

5. Hans OLG: Fehlender Hinweis auf kostenpflichtige Gepäckstücke bei Werbung für Flugreise irreführend

  • In der Werbung für Flugreisen muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Beförderung von Gepäckstücken nur gegen Entgelt vorgenommen werde.

6. KG Berlin: Abmahnungen als Retourkutsche nur bedingt geeignet

  • Wer auf eine vorangegangene Abmahnung mit Gegenabmahnungen reagiert, muß den abgemahnten Abmahnenden Kosten schonende tun

7. BPatG: »Wer kennt wen« als Marke eintragungsfähig

  • Werbeslogans sind wie Wortmarken zu behandeln

-------------------------------------------------------------------
 
1. BGH: Foto von Marlene Dietrich als Marke eintragbar
Das Porträtfoto von Marlene Dietrich war für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen als Marke angemeldet worden. Das BPatG hat die Anmeldung dieser Marke zunächst zurückgewiesen, der BGH den Fall jedoch wegen anderer Auffassung an das Gericht zurückgegeben, das erneut gegen die Eintragungsfähigkeit entschied. Erneut hat auch der BGH nun seine Meinung bekräftigt, dass das Portraitotos als Marke eintragungsfähig sei und verwies den Fall erneut an das Bundespatentgericht zurück.

BGH vom 31.3.2010; I ZB 62/09
IPRB 2010, S. 271

2. BGH: Keine Irreführung durch rote Briefkästen
Ein privates Briefzustellungsunternehmen stellte im Stadtgebiet von Nürnberg 52 rot lackierte Briefkästen auf, die ebenso hoch wie die Briefkästen der Deutschen Bundespost und ähnlich gestaltet waren. Auf ihnen fand sich die Aufschrift »Brief 24«, eine Telefonnummer zu einer Servicehotline sowie der Hinweis »Leerung Montag bis Freitag ab 18:30 Uhr«. Ein Großteil der Briefkästen befand sich in unmittelbarer Nähe von Filialen, Briefkästen etc. der Post. Die Post sah darin eine Irreführung und klagte gegen das Briefzustellungsunternehmen.

Der BGH war der Auffassung, dass in der Aufstellung der roten Briefkästen in ähnlichem Format wie die gelben der Deutschen Post keine Irreführung liege. Die Maße seien funktionsbedingt, der Briefeinwurfschlitz müsse sich an der Körpergröße der Menschen orientieren. Die Tatsache, dass über Jahrzehnte nur gelbe Briefkästen verwendet wurden, führe nicht zur Irreführung. Auch dass die roten Briefkästen in unmittelbarer Nähe der gelben aufgestellt worden waren, ändere daran nichts.

BGH vom 5.5.2010; I ZR 114/07
WRP 2011, S. 59

3. BGH: Urheberrechtsschutz auch für Beamte
Ein beamteter Bauoberrat des Landes Niedersachsen hatte Lärmschutzwände für Autobahnen entworfen, die dann auch in Niedersachsen eingesetzt wurden. Allerdings fanden sich ähnliche Lärmschutzwände einige Jahre später auch in Hessen. Das hessische Landesamt hatte einen in einer Fachzeitschrift erschienenen Bericht über Lärmschutzwände verwandt, in dem die von dem Architekten entworfene Lärmschutzwand aus Beton beschrieben worden war.

Der BGH stellte zunächst fest, dass der Entwurf des Architekten als urheberrechtsfähiges Werk geschützt sei. Allerdings habe er den Entwurf in seiner Eigenschaft als Beamter für seinen Arbeitgeber erstellt. Als solcher habe er das Recht zur Nutzung seinem Dienstherrn übertragen. Allerdings bedeutete dies nach Auffassung der Richter des BGH nicht, dass dem Land Niedersachsen damit stillschweigend das Recht eingeräumt worden sei, anderen Bundesländern Unterlizenzen zu gewähren.

Bei einem Beamten sei zu vermuten, dass dieser alle Rechte an seinen Dienstherrn übertrage, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben benötige. Dazu gehöre jedoch nicht das Recht zur Weiterübertragung an ein anderes Bundesland.

BGH vom 12.5.2010; I ZR 109/07
WRP 2011, S. 92

4. OLG Jena: Zusendung von Newsletter als Werbe-E-Mail – voreingestelltes Häkchen unzulässig
Ein Kunde hatte im Internet Holzkitt bestellt und mußte dafür ein Kundenkonto eröffnet. Im Eröffnungsantrag fand sich die Möglichkeit, anzukreuzen, ob man mit der Zusendung von Werbung per E-Mail einverstanden sei. Allerdings war der Haken des Einverständnisses bereits voreingestellt.

Die Richter waren der Auffassung, dass das Gesetz zwar die Zusendung von Werbung per E-Mail erlaube, wenn das Einverständnis des Empfängers vorliege. Von einem Einverständnis könne aber nicht die Rede sein, wenn der Haken als Zeichen der Zustimmung bereits voreingestellt ist und erst entfernt werden müsste.

Nun erlaubt das Gesetz eine Zusendung von Werbe-E-Mails auch dann, wenn die E-Mail-Adresse im Rahmen eines Kaufes erhalten worden war. Aber auch dann dürfe sich die Direktwerbung nur auf ähnliche Waren wie die, die beim Kauf erworben wurden, beziehen. Ein Newsletter gehöre nicht dazu.

Außerdem hätte bei der Erhebung der E-Mail-Adresse eindeutig darauf hingewiesen worden sein müssen, dass bei einem Widerspruch gegen die Weiterverwendung der Adresse Vermittlungskosten nach Basistarif entstünden.

Die Zusendung des Newsletters per E-Mail stellte daher nach AuffFassung des Senates eine wettbewerbswidrige Handlung dar.

OLG Jena vom 21.4. 2010; 2 U 88/10
CR 2010, S. 815

5. Hans OLG: Fehlender Hinweis auf kostenpflichtige Gepäckstücke bei Werbung für Flugreise irreführend
Nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg ist den von der Werbung einer Fluggesellschaft angesprochenen Verkehrskreisen nicht bekannt, dass diese für die Beförderung eines Gepäcksstückes Gebühren verlangt. Es könne nicht festgestellt worden werden, wie die Fluggesellschaft behauptete, dass sich seit ihrer Einführung der Gepäckgebühr März 2006 das Verständnis so geändert hätte, dass die angesprochenen Verkehrsteilnehmer nunmehr von Billiganbietern nicht mehr von einem kostenlosen Transport für Gepäck ausgingen. Aus diesem Grunde müsse in der Werbung für Flugreisen dieses Unternehmens ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Beförderung von Gepäckstücken der Passagiere nur gegen Entgelt vorgenommen werde.

Hans OLG Hamburg vom 26.8.2010; Az. 3 U 118/08
Fundstelle: eigene

6. KG Berlin: Abmahnungen als Retourkutsche nur bedingt geeignet
Wer abgemahnt wurde, untersucht häufig das Angebot des Abmahnenden seinerseits auf Wettbewerbsverstöße. In aller Regel finden sich diese Verstöße auch. Eine Abmahnung des Abmahnenden ist dann oft die Folge. Das KG Berlin hat nun entschieden, dass allein der Charakter eines Gegenbegriffes (Retourkutsche) auf eine vorangegangene Abmahnung eines Dritten nicht missbräuchlich sei. Dennoch könne eine derartige Ausgangssituation den abgemahnten Abmahnenden in einem besonderen Maße zu einer zurückhaltenden, Kosten schonenden Verfahrensweise zwingen.

KG vom 13.4.2010; 5 W 65/10
CR 2010, S. 816

7. BPatG: »Wer kennt wen« als Marke eintragungsfähig
Werbeslogans wie das Zeichen »Wer kennt wen« sind wie Wortmarken zu behandeln und müssen keine strengeren Schutzvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen auch nicht besonders originell sein.

BPatG vom 14.7.2010; Az. 16 W (pat) 110/09
K&R 2010, S. 844

(C)
Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt
Grillparzerstrasse 38
81675 München
Tel. 089 - 890416010
Fax. 089 – 47 32 71
eMail: pwsjur@schotthoefer.de
www.schotthoefer.de