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Werberecht News Oktober 2017

Ein Service der Kanzlei Schotthöfer & Steiner

Von Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt, München

1. BGH: Fachverband kann idR keine Abmahnkosten verlangen
  • Fachverband muss für Taxiunternehmen personeller, sachlich typische und durchschnittliche Abmahnungen ohne Anwalt erstellen können 

Ein Fachverband für Taxiunternehmen klagte gegen einen Taxifahrer, der in unzulässiger Weise Fahraufträge akquiriert hatte. Im Rechtsstreit ging es nur noch um die Frage, ob der Fachverband zu einer Abmahnung auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage befugt war und dafür die ihm durch einen Anwalt entstanden Kosten verlangen konnte. Der BGH war der Auffassung, dass der Fachverband in personeller und sachlicher Hinsicht so ausgestaltet sein müsse, dass er für typische und durchschnittlich schwierige Abmahnungen keinen Rechtsanwalt benötige. Selbst dann, wenn der Verband nur gelegentlich derartige Abmahnungen ausspreche, ändere sich nichts.

BGH vom 6.4.2017; Az. I ZR 33/16
WRP 2017, S. 1089

2. OLG Celle: Auch Foto eines Kunden ist Werbematerial
  • Foto eines Kunden-Kfz darf Händler nicht in Facebook einstellen
  • Auch hier muss »PKW-Verordnung über Verbraucherinformationen« eingehalten werden

Ein Autohaus hatte ein von einem Kunden eingesandtes Foto von dessen PKW auf seiner Facebookseite veröffentlicht und mit dem Hinweis »Tolles Bild« kommentiert. Ein klagebefugter Verband rügte, dass die nach der »PKW-Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen« (Pkw-EnVKV) erforderlichen Angaben bei dem Foto fehlten.Das OLG Celle entschied, dass es sich bei dem Foto auch um »Werbematerial« iSd der Pkw-EnVKV handele, in dem die von dieser Bestimmung vorgegebenen Angaben enthalten sein müssten.
OLG Celle vom 1.6.2007 10; Az. 13 U 15/17
WRP 2017, S. 1121

3. OLG Düsseldorf: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen falscher Werbung
  • Händler muss Angaben über Ausstattungsmerkmale in Anzeige im Internet einhalten, sonst Rücktritt möglich

Im Internet hatte ein Autohändler ein bestimmtes Fahrzeug beworben und eine Reihe von Ausstattungsmerkmalen genannt (u.a. Sportfahrwerk, Sportpaket, Sportsitze etc.). Die Anzeige enthielt in Fettdruck den Hinweis, dass die detaillierte Ausstattung vom Verkaufspersonal zu erfahren sei. Ein Kunde suchte den Händler auf, sah eine Reihe von Fahrzeugen und entschied sich für eines. Weil dieses aber die in der Anzeige aufgezählten Ausstattungsmerkmale nicht enthielt, trat er vom Kaufvertrag zurück. Das OLG Düsseldorf war der Meinung zu Recht und entschied, dass sich der Händler an den Text seiner Anzeige halten müsse, es sei denn, er hätte den Kunden bei seinem Besuch konkret darauf hingewiesen, dass das von ihm ausgesuchte Fahrzeug die in der Anzeige geschilderten Ausstattungsmerkmalen nicht enthielt.

OLG Düsseldorf vom 18.8.2016; Az. I – 3 U 20/15
CR 2017, S. 595

4. OLG Düsseldorf: Marke »Don Ruffin« verletzt Marke »Ruffino« oder »Was ist Schnaps«
  • Umgangssprachliche Ausdrücke wie »Schnaps« dürfen in einem Markenverzeichnis nicht verwendet werden

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die EU-Marke »Don Ruffin« die ältere EU-Marke »Ruffino« verletzt. Die ältere Marke war unter anderem für »Schnaps« angemeldet. Das OLG Düsseldorf war der Meinung, dass umgangssprachliche Ausdrücke wie »Schnaps« in einem Markenverzeichnis nicht verwendet werden dürften. Vielmehr dürfen nur Ausdrücke verwendet werden, die im gesamten – und nicht nur im nationalen - Sprachgebiet gelten.

OLG Düsseldorf vom 27.4.2017; Az. I - 20 U 138/16
GRUR – RR 2017, S. 388

5. LG Konstanz: »Wie Frischkäse«
  • »Frischkäse« muss als Milcherzeugnis beschrieben werden

Ein Lebensmittelhändler vertrieb z.B. »Brotaufstrich auf Sojabasis« in verschiedenen Varianten. Auf den Verpackungen war der Schriftzug »Wie Frischkäse« aufgebracht. Das Wort »wie« war in kleinerer Schrift abgedruckt als das Wort »Frischkäse«. Weiter gab es Hinweise wie »Ohne Milch«.

Das LG Konstanz untersagte die Bezeichnung »Frischkäse«. Aufgrund einer EU-Verordnung (EU) (1308/1013) müsse »Milch« eindeutig als Milcherzeugnis beschrieben werden. Entscheidend sei das Verständnis des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers. Bei dem könne durchaus der irrige Eindruck entstehen, dass es sich bei dem Produkt um »Milch« oder auch »Käse« handele. Zumal sei das Wort »wie« in kleinerer Schrift gehalten.

LG Konstanz vom 22.6.2017; Az. 70 25/16 KFH (nicht rechtskräftig)
WRP 2017, 1157

6. OLG Frankfurt: E-Mail Adresse muss bei Urheberrechtsverletzung bekannt gegeben werden
  • Google und YouTube zur Herausgabe der E-Mail-Adresse der Person verpflichtet, die Inhalte unerlaubterweise hochgeladen hatte.

Weil in großem Umfang Filme von ihr über Google und YouTube unberechtigterweise angeboten wurden, verlangte die Filmverwerterin von Google und YouTube die Adresse des Übeltäters. Das OLG Frankfurt verpflichtete Google und YouTube zur Herausgabe der E-Mail-Adresse der Person, die die Inhalte unerlaubterweise hochgeladen hatte.

OLG Frankfurt vom 22.8.2017; Az. 11 O 71/16
CR 2017, R 111

7. BGH: Manipulation bei Gewinnspielen ist strafbar
  • Moderator wegen Betrugs durch Manipulationen bei der Gewinnerermittlung verurteilt

Bei von einer Rundfunkanstalt durchgeführten Gewinnspielen hatte der Moderator bei der Ermittlung der Gewinner ihm bekannte Personen bevorzugt und als »Gewinner« gezogen, mit denen er dann den Gewinn teilte. Der BGH verurteilte den Moderator deswegen wegen Betruges. Insgesamt handelte es sich um ca. 700.000 Euro.

BGH vom 31.05.2017, Az. 2 StR 489/16
K&R 2017, S. 652

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